CORONAVIRUS
Ab Montag, 1. März 2021 dürfen Schiessstände, welche auf mindestens einer Seite zu den Zielen im Freien hin offen sind, wieder öffnen. Im Schützenhaus dürfen sich maximal 15 Personen aufhalten. Neben einem Schutzkonzept sind folgende Punkt strikte einzuhalten:
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Die Schützenvereine müssen dafür sorgen, dass sich nur der Schützenmeister und jene Personen, die gerade schiessen, im Schützenhaus aufhalten; Gruppen von max. 15 Personen!
- Eine Maskentragpflicht besteht, wo der Mindestabstand zwischen Personen nicht eingehalten werden kann.
- Zuschauer sind im Schützenhaus nicht zugelassen.
Schiesskeller und andere Indoor-Schiessanlagen müssen vorläufig noch geschlossen bleiben. Auch die Einzelnutzung von solchen Bereichen ist zurzeit noch nicht erlaubt. Möglich ist allerdings die Öffnung von Innenbereichen, die für die Nutzung des Aussenbereichs notwendig sind; namentlich Eingangsbereiche, Sanitäranlagen und Garderoben dürfen offengehalten werden – dies unter Einhaltung des Schutzkonzeptes.
Jugendsport
Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder Jüngere dürfen ab dem 1. März 2021 wieder uneingeschränkt Trainings- aber auch Wettkampfaktivitäten aufnehmen, jedoch ohne Publikum. Somit sind auch J+S- sowie Jungschützenkurse erlaubt.